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  • heimisch 02/2022

    Bauantrag richtig stellen

    Zu jedem Bauprojekt gehört auch ein Bauantrag. Formulare müssen korrekt ausgefüllt, Richtlinien eingehalten und Gutachten erstellt werden. Wie man dabei von Anfang an Fehler vermeiden kann und wann sogar ein Geruchsgutachten benötigt wird, erfahren wir von Brigitte Littke, Bauamtsleitung der Gemeinde Vaterstetten. 

    heimisch: Welche Fehler werden bei der Antragstellung am häufigsten gemacht?

    Brigitte Littke: Meist sind Abstandsflächen nicht korrekt dargestellt. Oder die Stellplätze für Autos und Fahrräder wurden nicht in ausreichender Anzahl eingeplant. In manchen Fällen fehlen aber auch Pläne oder spezielle Gutachten.

    Es gibt eine extra Vorschrift für Fahrradstellplätze?

    In der Gemeinde Vaterstetten ist dies Bestandteil der Stellplatzsatzung, ja. Abhängig vom Haus können etwa vier Fahrradstellplätze erforderlich sein. 

    Sie sagten, dass oftmals Pläne und Gutachten beim Bauantrag fehlen. Welche vergessen die Bauleute am häufigsten? 

    Oft fehlt der Baumbestandsplan. Hat ein Grundstück zum Beispiel einen hohen Altbaumbestand, dürfen diese Bäume nicht einfach so gefällt werden. Hier sollte der Bauherr einen Baumbestandsplan erstellen lassen, der mit eingereicht werden muss. Auch an Schallgutachten denken viele nicht. Liegt der Baugrund an einer Bahnlinie oder einer vergleichbaren Lärmquelle, ist ein Schallgutachten notwendig, um entsprechende Maßnahmen zum Schallschutz einplanen zu können. Etwas seltener kann auch ein Geruchsgutachten benötigt werden. Etwa beim Bau in der Nähe einer Landwirtschaft oder Stallungen. 

    Kann ich die Fehler im Antrag nachbessern? 

    Selbstverständlich. Man erhält eine Zwischennachricht mit Angabe der Formfehler. Es verzögert allerdings das Genehmigungsverfahren.

    Das Bauamt bietet Beratungsgespräche für Bauleute an. Raten Sie dazu, diese zu nutzen?  

    Unbedingt! Und dabei ist es ganz egal, ob man nur die Bebauung eines ausgeschriebenen Grundstückes abklären möchte, oder bereits eines gekauft hat. Viele kommen auch mit ihrem Architekten zu uns in die Beratung. So können wir direkt Fragen zur Bebauung und zum Antrag klären, das reduziert Fehlerquellen bei der Einreichung.

    Bevor es zu einem Bauprojekt kommen kann, benötigen die Bauleute zunächst ein passendes Grundstück. Gibt es über die Baubehörde eine Grundstücksvermittlung? 

    Nein. Interessenten sollten sich über Immobilienbörsen für Grundstücke informieren. Hat man ein passendes Grundstücksangebot, ist es aber ratsam, Kontakt mit dem Bauamt aufzunehmen, bevor man tatsächlich kauft.

    Aus welchem Grund? 

    Der Wert eines Grundstücks hängt stark von der Nutzung ab. Der Kaufpreis sollte also den Baumöglichkeiten entsprechen. In manchen Fällen existiert bereits ein sogenannter Bebauungsplan. Dann ist für das ausgewiesene Grundstück bereits festgelegt, wie gebaut werden darf. Das lässt sich in einer Erstberatung gut klären.

    Wie lange muss man im Durchschnitt auf die Genehmigung des Bauantrags warten? 

    Mit etwa zwei bis drei Monaten sollte man rechnen. Wir sind hier auch abhängig von anderen Ämtern, wie dem Umweltamt oder der Prüfung des Abwasser- und Trinkwasserkanalanschlusses durch das gemeinsame Kommunalunternehmen.

    Welche Kosten kommen für die Baugenehmigung auf mich zu?

    Man sollte für die Genehmigung mit ein bis zwei Prozent der geplanten Baukosten rechnen.

    Laufen alle Anträge über Ihren Schreibtisch? 

    Ja, das ist eine Besonderheit in der Gemeinde Vaterstetten. Wir sind auch Bauaufsichtsbehörde seit 2001. In anderen Kommunen werden die Anträge vom Landratsamt geprüft.

    Sie leiten seit mehr als zehn Jahren das Bauamt in Vaterstetten.
    Was ist das Schönste an Ihrem Beruf? 

    Ich arbeite gerne mit Menschen zusammen. Und etwas
    Entstehen zu sehen von der Planung bis zum fertigen Haus bringt Freude.

    Kurz gefasst:

      Sich beim Bauamt beraten lassen.

      Der Architekt erstellt den Eingabeplan.

      Vom Architekten ausgefülltes Bauantragsformular unterzeichnen.

      Besondere Gutachten nicht vergessen.

      Geforderte Ausfertigungsanzahl klären.

      Kosten für die Genehmigung einplanen.

    Formulare des Bayrischen Staatsministeriums für deinen Bauantrag findest du auf

    www.STMB.BAYERN.de 

  • Auch nach der Baugenehmigung dürfen während der Bauphase noch kleinere bauliche Veränderungen eingereicht und gemacht werden.

    Diesen Vorgang nennt man „Tektur“.

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